Jede Frau hat im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen übernommen.

  • Schwangernbetreuung
    • Vorsorge gemäß Mutterschaftsrichtlinien (in Absprache mit dem jeweiligen Gynäkologen/in)
    • Hilfe bei Beschwerden wie z.B. Übelkeit, Oedeme, Rückenbeschwerden, fragliche Wehen, usw.
    • Sonstige Beratung bezogen auf die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett
  • Wochenbettbetreuung (innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt)
  • Betreuung von verwaisten Eltern
  • Still- und Ernährungsberatung (bis zum 9. Lebensmonat des Kindes)
  • Geburtsvorbereitungskurs2) auch mit Partner1,2)
  • Rückbildungskurs2)
  • Babymassagekurs1)

Diese Leistungen - gemäß den Gebührenordnungen durchgeführt - werden von den Krankenkassen übernommen 1) bzw. in Abhängigkeit von der Krankenkasse anteilig erstattet.
2) auch als Online-/WebKurs erstattungsfähig befristet bis zur Aufhebung der Corona-Beschränkungen.

Darüber hinaus biete ich entsprechend der "Individuellen gesundheitlichen Eigenleistungen" (IGEL) nachfolgende qualifizierte Angebote an:

  • Akupunktur
  • K-Taping bei Beschwerden
  • Anwendung von Aromaölen
  • Massagen für Schwangere und Wöchnerinnen
  • Aroma-Wellness-Massagen

Gerne informiere ich Sie auch hier über meine zahlreichen Kursangebote für Frauen und Paare.

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