Jede Frau hat im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen übernommen.
- Schwangernbetreuung
- Vorsorge gemäß Mutterschaftsrichtlinien (in Absprache mit dem jeweiligen Gynäkologen/in)
- Hilfe bei Beschwerden wie z.B. Übelkeit, Oedeme, Rückenbeschwerden, fragliche Wehen, usw.
- Sonstige Beratung bezogen auf die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett
- Wochenbettbetreuung (innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt)
- Betreuung von verwaisten Eltern
- Still- und Ernährungsberatung (bis zum 9. Lebensmonat des Kindes)
- Geburtsvorbereitungskurs2) auch mit Partner1,2)
- Rückbildungskurs2)
- Babymassagekurs1)
Diese Leistungen - gemäß den Gebührenordnungen durchgeführt - werden von den Krankenkassen übernommen 1) bzw. in Abhängigkeit von der Krankenkasse anteilig erstattet.
2) auch als Online-/WebKurs erstattungsfähig.
Darüber hinaus biete ich entsprechend der "Individuellen gesundheitlichen Eigenleistungen" (IGEL) nachfolgende qualifizierte Angebote an:
- Akupunktur
- K-Taping bei Beschwerden
- Anwendung von Aromaölen
- Massagen für Schwangere und Wöchnerinnen
- Aroma-Wellness-Massagen
Gerne informiere ich Euch auch hier über meine zahlreichen Kursangebote für Frauen und Paare.